Benutzungsordnung

Nachfolgend finden Sie die aktuell gültige Benutzungsordnung zur Kasseler Stadtschleuse als Download.

Nach der Einweihung der Schleuse am 16.06.2023 wurde die Schleuse am 17.06.2023 ab 07.00 Uhr zur Benutzung freigegeben.

Es folgte eine Testphase unter Realbedingungen in der Zeit vom 17.06.2023 bis zum 20.06.2023. In dieser Zeit befanden sich während der Schleusenzeiten immer eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von KASSELWASSER auf dem Gelände der Stadtschleuse.

Die Schleuse als Bauwerk, die Funktionsweise der Technik und die Schleusungen selbst, werden durch den Mitarbeitenden von KASSELWASSER beobachtet.

Auftretende Problemstellung oder Störungen werden - sofern möglich - sofort abgestellt. Seit dem 21.06.2023 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KASSELWASSER über die vor Ort befindliche Gegensprechanlage zu erreichen.



DOWNLOAD: Benutzungsordnung Stadtschleuse Kassel(PDF | 3,38 MB)
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung zum 20.06.2023 in Kraft. Unterzeichner für den Magistrat der Stadt Kassel vom 27.06.2023: Oberbürgermeister Christian Geselle / Stadtbaurat Christof Nolda

(pdf,  3,38 MB)


Betriebszeiten der Stadtschleuse:

(Punkt 6 der Benutzungsordnung) 
Der allgemeine Betrieb der Schleuse ist in folgenden Zeiträumen vorgesehen:

  • in der Zeit vom 01.11. bis 31.03.: kein Betrieb
  • in der Zeit vom 01.04. bis 31.08.: täglich 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    (Anforderung letztmögliche Schleusung, Beginn 21:59 Uhr)
  • in der Zeit vom 01.09. bis 31.10.: täglich 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
    (Anforderung letztmögliche Schleusung, Beginn 19:59 Uhr)

Weitere Informationen zu den Betriebszeiten der Schleuse  - auch zum Betrieb an Feiertagen - finden Sie unter Elektronischer Wasserstraßen- Informationsservice (ELWIS) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Kurz auch ELWIS 

Sie können unter wsv.de unter dem Menuepunkten "Binnenschiffahrt" - "Schleuseninformation" - "Schleusenbetriebszeiten und -erreichbarkeiten" den Namen der Stadt - also hier: Kassel - in die Suchmaske eingeben und die Betriebszeiten werden Ihnen angezeigt. Die Betriebszeiten während der Feiertag können Sie mit einem Klick auf "Feiertage an der Schleuse Kassel einblenden" sichtbar machen. Die dort aufgeführten Zeiten decken sich natürlich grundsätzlich mit den vorab auf dieser Seite aufgeführten Betriebszeiten und differieren lediglich in der Form der Darstellung. 


Auszüge aus der Benutzungsordnung


Die Schleusenkammer umfasst folgende Abmessungen:

(Punkt 2, Absatz 8 der Benutzungsordnung) 

  • Nutzbare Kammerlänge: 35,0 m
  • Lichte Kammerbreite: 6,75 m
  • Wassertiefe bei Normalstau: 1,50 m

Der Betrieb der Schleuse ist für folgende Wasserstände vorgesehen:

(Punkt 3, Absatz 8 der Benutzungsordnung) 

  • Mindeststau: +135,82 mNHN
  • Höchster schleusbarer Wasserstand: +136,50 mNHN
  • Minimaler Unterwasserstand: +133,00 mNHN
  • Höchster schiffbarer Wasserstand im Unterwasser: +135,00 mNHN

Verbote in und an der Schleuse sowei auf dem Schleusengelände:

(Punkt 5 der Benutzungsordnung) 

  • Baden, Sporttauchen, Surfen, Stand Up Paddling (Stehpaddeln) 
  • Übernachten, Zelten und der Umgang mit Feuer
  • Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Betriebsgrundstück
  • Jegliche Verunreinigung der Betriebsanlage
  • Rettungsgeräte missbräuchlich zu benutzen
  • Anlagen zu beschädigen oder unbefugt zu benutzen
  • Das Stillliegen
  • Ausübung der Fischerei

Schadensmeldung

Wer im Bereich der Betriebsanlage einen Schaden verursacht, hat dies unverzüglich KASSELWASSER anzuzeigen

Telefon:

(0561) 987-6644

20230613_170533.jpgFolgen Sie der Bedienungsanleitung