Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen die uns immer wieder zum Thema Trinkwasser gestellt werden. Diese Seite wird regelmäßig überarbeitet und verbessert. Noch stehen wir mit unseren FAQs (Frequently Asked Questions = Die am häufigsten gestellten Fragen) am Anfang und wir werden weitere Erfahrungen zu den Ihnen wichtigen Trinkwasserthemen sammeln.

Wir hoffen aber jetzt schon, dass die Antworten auf diese häufigen Fragen hilfreich sind und Sie die zuständigen Ansprechpartner leichter finden.

Wasserzähler / Wasseruhr

Wenn man ein Haus baut, einen Anbau plant oder z.B. ein Zweifamilienhaus in 2 getrennte Wohnungen umbaut, benötigt man einen oder mehrere Wasserzähler.

Der Einbau solch eines Wasserzählern muss über einen konzessionierten Fachbetrieb für Wasserinstallationen über die Internetplattform Geoportal Nordhessen beantragt werden. http://www.geoportal-nordhessen.de.

Ansprechpartner:

Wenn Sie Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit dem Geoportal haben, steht Ihnen die Installateubetreuung unter der Rufnummer (0561) 5745 - 2024 gerne auch telefonisch zur Verfügung. Hier finden Sie Ihren Installateur

Erläuterung:

Die Fachbetriebe erhalten ihre Konzession durch Eintragung in der Handwerkskammer. Dazu sind bestimmte Qualifikationen notwendig, die vor der Eintragung geprüft werden. Dieser konzessionierte Fachbetrieb meldet sich dann im Geoportal Nordhessen an und steht somit als Handwerksbetrieb zur Auswahl bereit. Zum Großteil handelt es sich um Handwerksbetriebe der Nordhessischen Region. In Einzelfällen stehen dort aber auch Betriebe aus anderen Regionen zur Verfügung, die dort konzessioniert wurden. Die Netz + Service GmbH (NSG) prüft die bundesweiten Verbändeanforderungen. Auf diese Weise kann man sich als Grundstücks- und Hauseigentümer sicher sein, dass der Einbau des Wasserzählers fachgerecht erledigt wird.

Umbauten von Trinkwasserinstallationen dürfen nur durch einen konzessionierten Fachbetrieb für Wasserinstallationen vorgenommen werden. Die Kosten für diese Arbeiten trägt der Anlagenbetreiber bzw. der Eigentümer. Der Umbau muss vom konzessionierten Fachbetrieb bei der Netz + Service GmbH über das Geoportal angemeldet werden: http://www.geoportal-nordhessen.de

Ansprechpartner:

Auskunft zum Thema erteilt die Städtische Werke Netz + Service GmbH unter der Telefonnummer (0561) 5745 - 2628.

Erläuterung:

Die Kosten des Umbaus werden durch den Installateur je nach baulichem Aufwand kalkuliert. Wenn der alte Zähler beibehalten wird, entstehen neben den Kosten für den Fachbetrieb keine weiteren Kosten bei der Netz + Service GmbH. Bei Bedarf an einem neuem Zähler entstehen zusätzliche Kosten der Inbetriebsetzung sowie die bisherige Zählergebühr gem. Satzung.

Grundsätzlich ja.

Der Kunde muss sich gem. § 6 (1) der Wasserversorgungssatzung an einen zugelassenen Installateur über https://netzplusservice.de/fuer-kunden/netzanschluss/installateur-finden/ wenden, sich von diesem einen geeichten Zähler einbauen lassen und diesen neuen Zähler der Stadt Kassel „Kämmerei + Steuern“ per Mail grundstuecksabgaben@kassel.de angeben.

Ein einfaches Aufschrauben eines Wasserzählers auf einen Wasserhahn reicht hier nicht.

Bei der Meldung müssen die Daten „Zählernummer oder Chargennummer des Zählers“ sowie die „Kundennummer“ und der „Zählerstand“ einmal im Jahr kurz nach der Jahresablesung per Mail über grundstuecksabgaben@kassel.de gemeldet werden. Es wird dann eine separate Rechnung gestellt.

Erläuterung:

Hierzu muss man wissen, dass zusätzlich zur Trinkwassergebühr von 2,14 Euro für jeden verbrauchten Kubikmeter grundsätzlich weitere Kosten für die Beseitigung des dann verbrauchten und verschmutzten Kubikmeter Trinkwassers eine Abwassergebühr von 2,86 € Euro anfällt. Also jeder Kubikmeter Trinkwasser wird nach seiner Nutzung zu einem Kubikmeter Abwasser. Die Versorgung mit Trinkwasser muss also genauso bezahlt werden, wie die Beseitigung und Reinigung desselben Kubikmeter Wassers.

Da das im Garten zur Bewässerung genutzte Trinkwasser versickert und verdunstet und nicht im Abwassersystem der Stadt abgeleitet werden muss, können in diesen besonderen Fällen die Kosten für die Abwasserbeseitigung entfallen. Der vom konzessionierten Installateur fest eingebaute geeichte Zähler muss bei der Stadt angemeldet werden. Der neue Zähler muss beim Amt für Kämmerei und Steuern in der der Stadt Kassel gemeldet werden, damit er dort entsprechend erfasst wird. Auf diese Weise können bei hohen Wasserverbräuchen die Gesamtkosten um den Anteil Abwasserkosten gespart werden.

Wasserversorgungssatzung

§ 6 Wasserbrauchsanlagen

(1) Die Wasserverbrauchsanlage beginnt unmittelbar hinter der Hauptabsperrvorrichtung, die sich vor der Messeinrichtung befindet (§ 5 Abs. 1). Sie umfasst alle Wasserverbrauchseinrichtungen und Wasserleitungen auf dem Grundstück mit Ausnahme der Grundstücksanschlussleitung. Wasserverbrauchsanlagen müssen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Bau- und Installationsarbeiten dürfen allein durch zugelassene Unternehmer ausgeführt werden.

Es handelt sich um eine Lösung für die Fernauslesung von Verbrauchswerten. Zur Zeit ist dies bei KASSELWASSER noch nicht möglich. Es wird aber daran gearbeitet, dieses Angebot in das Sortiment aufzunehmen. Die preisliche Gestaltung und die ggf. notwendige Aufnahme in die Satzung wird zur Zeit geprüft. Nachfolgend ein paar technische Daten zum Thema:

Wasserzähler sortiert nach Schnittstellen

Impulsausgang

In der Funktion als passiver Impulsgeber ist der Reedkontakt als potentialfreier Schließer ausgeführt. Von einem im Zählwerk serienmäßig integrierten Magneten wird er mit einer zum Durchfluss proportionalen Frequenz betätigt. Typische Impulswertigkeiten sind 1, 10, 100, 1000 und 10.000 l/Imp. – abhängig von Zählergröße und Montageposition. Der Reedkontakt benötigt keine eigene Spannungsversorgung und ist damit der ideale Partner für alle elektronischen Zusatzgeräte.

S0-Schnittstelle

Die S0-Schnittstelle (gesprochen S-Null-Schnittstelle) ist eine Hardwareschnittstelle für die Übertragung von Messwerten. Die Definition der Schnittstelle erfolgt in der DIN 43 864 bzw. in der EN 62053-31. Beim Anschluss der Schnittstelle muss auf die Polarität geachtet werden, da der Ausgang als Transistor oder Optokoppler realisiert ist. Es können in der Regel bis zu 27-30 V DC angeschlossen werden. Der maximale Stromfluss wird mit ca. 20 mA angegeben. Das Signal wird vom Zähler als Stromimpuls generiert. Dabei entspricht ein Stromfluss von kleiner 3 mA einem LOW-Wert; ist der Stromfluss größer wird dies als HIGH-Wert interpretiert.

KNX-Schnittstelle

KNX ist ein Feldbus zur Gebäudeautomation. Die Hauptziele sind höherer Komfort und größere Flexibilität. Auf dem Markt der Gebäudeautomation ist KNX der Nachfolger der Feldbusse EIB, BatiBus und EHS. Technisch ist KNX eine Weiterentwicklung des EIB durch Erweiterung um Konfigurationsmechanismen und Übertragungsmedien, die ursprünglich für BatiBus und EHS entwickelt wurden. KNX ist mit EIB kompatibel und trennt die Steuerfunktionen und die Energieverteilung voneinander. Alle Geräte werden über einen Bus miteinander verbunden und können so Daten austauschen. Die Funktion der einzelnen Busteilnehmer wird durch ihre Programmierung bestimmt, die jederzeit verändert und angepasst werden kann. Die Geräte unterschiedlicher Hersteller können dabei uneingeschränkt miteinander in einem System eingesetzt werden, sofern sie die entsprechende Zertifizierung durch die KNX-Association besitzen.

M-Bus Schnittstelle

M-Bus (Meter-Bus) ist ein Feldbus für die Verbrauchsdatenerfassung. Die Übertragung erfolgt seriell auf einer verpolungssicheren Zweidrahtleitung von den angeschlossenen Slaves (Messgeräte) zu einem Master. Der M-Bus war ursprünglich in der Europäischen Norm EN1434 (Wärmezähler) beschrieben. Mittlerweile hat sich der M-Bus zu einem eigenständigen Standard in der EN13757 etabliert. Diese Norm beschreibt den M-Bus sowohl für die Verwendung über den Zwei-Draht-Bus (Teil 2) als auch für die Funkübertragung (Teil 4). In dem Bus-System wird ein M-Bus-Gerät als Master deklariert. Dieser ist dafür zuständig, dass die Daten von den M-Bus-Slaves gesammelt und gegebenenfalls gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden.

Der Ausbau eines Wasserzählers muss grundsätzlich durch ein "eingetragenes Installationsunternehmen" erfolgen. Hier finden Sie Ihren Installateur . Bei umfangreichen Umbauarbeiten kann es nötig werden, dass der konzessionierte Fachbetrieb kostenpflichtige Arbeiten erledigt, zu denen die Netz + Service GmbH nicht verpflichtet ist.

Ansprechpartner:

Auskunft erteilt die Netz + Service GmbH unter der Telefonnummer (0561) 5745 - 2628.

Erläuterung:

Es gibt 2 Arten des Ausbaues von Wasserzählern:

1. Der Ausbau wegen Zusammenlegung von Anlagen. Der Verbrauch wird künftig über einen anderen Zähler gemessen.

Das kann nötig werden, wenn z.B. ein Zweifamilienhaus mit 2 Bädern, 2 Küchen und 2 Waschküchen für die Nutzung nur einer Familie umgebaut wird und die bisher getrennt gemessenen Wasserzähleinrichtungen zusammengelegt werden sollen auf eine Wassermessanlage. Hier ist die Anmeldung durch den ausführenden Installateur über die Internetplattform Geoportal Nordhessen http://www.geoportal-nordhessen.de erforderlich, da neben der Installation eines neuen Wasserzählers ggf. alte Wassermessstellen abgebaut und die Wasserdruckverhältnisse entsprechend angepasst werden müssen.

2. Ausbau wegen Stilllegung von Anlagen. Es ist mittelfristig nicht mit einem Verbrauch zu rechnen, der Zähler wird abgebaut.

Bei stillgelegten Anlagen besteht immer Verkeimungsgefahr des stehenden Wassers in den Leitungen. Eventuell müssen dauerhaft stillgelegte Leitungen zurückgebaut werden, um Rückwirkungen auf das Wassernetz zu verhindern. Wenn z.B. ein Haus leer steht, ist in der Hausanschlussleitung und der Hausinstallation kein Wasserwechsel mehr vorhanden. Das „stehende“ Wasser kann verkeimen und so auch die Hauptleitung beeinflussen. Die Anschlussleitung wird deshalb von der Netz + Service GmbH nach einem Jahr von der Hauptleitung abgetrennt. Sinnvoll kann hier sein, dass der Wasserzähler eingebaut bleibt und die Leitungen regelmäßig gespült werden.

In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein Wasserzähler / eine Wasseruhr kaputt geht. Vielleicht hat sich innen etwas festgesetzt, es läuft nicht mehr genügend Wasser durch, die geeichte Wasseruhr macht gar keine Angaben mehr oder der Kunde hat den Verdacht, der Wasserzähler zählt zu viel. So kann es nötig werden, den Wasserzähler austauschen zu lassen.

Ansprechpartner:

In diesen Fällen wenden Sie sich an das Serviceteam der Netz + Service GmbH unter der Rufnummer (0561) 5745 - 1989.

Erläuterung:

Das Eichgesetz schreibt für alle im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendeten Wasserzähler die Eichung bzw. Beglaubigung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle vor. Kaltwasserzähler haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren, Warmwasserzähler von 5 Jahren. Da Wasserzähler nicht vor Ort überprüft werden können, werden die Zähler der Eichgültigkeit nach ausgetauscht.

Da nicht alle Wasserzähler nach Ablauf der 5 bzw. 6 Jahre ausgetauscht werden können, gibt es das Verfahren der Losprüfung. Ein Los besteht aus mindestens 200 und maximal 1000 Wasserzählern und ist entsprechend dokumentiert. Wenn ein abgelaufener Zähler ausgebaut wird, wird er sogleich geprüft. Ist der Prüfling in Ordnung, wird die Gültigkeit für das gesamte Los verlängert. Ist nur einer der Prüflinge nicht in Ordnung wird das gesamte Los ausgetauscht. Dies ist das nach Eichgesetz gültige Verfahren.

Entweder werden Wasserzähler ausgetauscht, weil sie kaputt sind oder weil sie gem. Eichgesetz abgelaufen sind.

Das Eichgesetz schreibt für alle im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendeten Wasserzähler die Eichung bzw. Beglaubigung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle vor. Kaltwasserzähler haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren, Warmwasserzähler haben eine Eichgültigkeit von 5 Jahren. Da Wasserzähler nicht vor Ort überprüft werden können, werden die Zähler der Eichgültigkeit nach ausgetauscht.

Da nicht alle Wasserzähler nach Ablauf der 5 bzw. 6 Jahre ausgetauscht werden können, gibt es das Verfahren der Losprüfung. Ein Los besteht aus mindestens 200 und maximal 1000 Wasserzählern und ist entsprechend dokumentiert. Abgelaufene Zähler werden stichprobenartig ausgebaut und geprüft. Sind die Prüflinge des Loses in Ordnung, wird die Gültigkeit für das gesamte Los verlängert. Ist nur einer der Prüflinge nicht in Ordnung wird das gesamte Los ausgetauscht. Dies ist das nach Eichgesetz gültige Verfahren.

Wenn ein Wasserzähler kaputt ist reicht ein Anruf und der Wasserzähler wird ausgewechselt.

Ansprechpartner:

Sollten Sie ein Problem mit Ihrem Wasserzähler haben, wenden Sie sich bitte an das Serviceteam der Netz + Service GmbH unter der Rufnummer (0561) 5745 -1989

Erläuterung:

Grundsätzlich übernimmt der Schädiger des Wasserzählers die Kosten. Der Hauseigentümer hat eine sog. Verwahrungspflicht und muss die Wasserzähler sorgfältig und schonend behandeln. Wenn dies nicht gegeben ist, muss er selbst die Kosten der Auswechslung tragen. Bei ganz normaler Materialermüdung oder bei mechanischer Schädigung aus dem Rohrnetz, z.B. durch ein Steinchen in der Leitung, übernimmt die Netz + Service GmbH die Kosten.


Ablesen und Zusenden der Zählerstände per E-Mail

Ja, Sie können die Zählerstände selbst ablesen und über unser Onlineformular (bitte nicht über die normale E-Mailadresse) hier auf dieser Seite Zählerstände Online (Trinkwasser – Grundstücke - Zählerstände Online) angeben. Sie haben dort die Möglichkeit mit einer Meldung gleich mehrere Wasserzählerstände zu melden.

Falls Sie damit Probleme oder weitere Fragen zum Thema haben, können Sie Herrn Brandau und Frau Bode vom „Team Zählerstände“ unter der (0561) 5745-1989 erreichen. Dort kümmert man sich um Ihre Anliegen.

Dieses Kontaktformular kann problemlos für Ihre Meldungen genutzt werden. Bitte vermeiden Sie es, uns Ihre Zählerstände über die normale E-Mailadresse von KASSELWASSER zu senden, sondern nutzen Sie hierfür das Online-Formular.


Sonstiges zu Trinkwasserhausanschlüssen / Trinkwasserleitungen

Trinkwasserleitungen liegen in einer Tiefe von 1,20 – 1,30 Metern sicher gegen Frostschäden.


Wassergebühren / Kontoänderung / Namensänderungen

Serviceportal - Amt Kämmerei und Steuern:

www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/122686/index.html

Ansprechpartner:

Für Nachfragen ist das Amt für Kämmerei und Steuern telefonisch erreichbar unter Tel. (0561) 787-7701

Es gibt 2 Fälle:

1. Ich möchte meine Vorauszahlung erhöhen
2. Ich möchte meine Vorauszahlung senken

  • Kann ich das überhaupt?
  • Wenn ja innerhalb welcher Grenzen kann ich das selbst festlegen?
  • Was muss ich genau machen?
  • Wo muss ich das in welcher Form beantragen?
  • Welche exakten Angaben muss ich machen?

Ansprechpartner:

Für Nachfragen ist das Amt für Kämmerei und Steuern telefonisch erreichbar unter Tel. (0561) 787-7701

Die folgenden Änderungen von Abrechnungsdaten sind möglich:

  • Änderung der Einzugsdaten: In welcher Form muss ich melden? (Partner verstorben, Angabe anderes Konto / Namensänderung durch Heirat / Kontoänderung wegen Trennung…)
  • Dritte (Hausverwalter / Standortleitung / Vermieter) wollen den Einzug im Namen des Eigentümers / Mieters erledigen. Wer darf das, wer nicht und wie muss ggf. ermächtigt werden?
  • Es wurde falsch abgebucht / Verfahren zur Rückabwicklung / Widerspruch zur Abbuchung – was muss man machen?

Ansprechpartner:

Für Nachfragen ist das Amt für Kämmerei und Steuern telefonisch erreichbar unter Tel. (0561) 787-7701 oder Tel. (0561) 787-7702


SEPA-Lastschriftverfahren / SEPA-Mandat

SEPA = Single Euro Payments Area

Die SEPA ist zunächst einmal ein "einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum". Mit dem "Single Euro Payments Area - Framework" ("SEPA - Regelwerk") wurde ein einheitliches Verfahren zur Durchführung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen geschaffen. Durch die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens im Jahr 2009 wurde das SEPA-Verfahren vervollständigt.


Der Weg zur SEPA und zum SEPA-Standard

Schon im Jahr 2002 wurde ein für den europäischen Gedanken bedeutender Schritt hin zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum geschaffen: der Euro wurde als gemeinsames Zahlungsmittel etabliert. Noch fehlte für den Zahlungsverkehr aber ein einheitliches Instrument, um Zahlungsströme in Europa schnell und vor allem kostengünstig abwickeln zu können. Mit der EU-Standardüberweisung wurde 2001 eine erste "europäische" Überweisung geschaffen, die aber zunächst auf Beträge bis 12.500,- Euro begrenzt war. Dieses Limit wurde zwar später auf 50.000,- Euro erhöht, doch gerade für Wirtschaftsunternehmen erwies sich die EU-Standardüberweisung durch diese Beschränkung als halbherzige Alternative zur üblichen Auslandsüberweisung. Für das vorallem in Deutschland und Österreich weit verbreitete Lastschriftverfahren existierte zu diesem Zeitpunkt noch keine Lösung. Die europäischen Mitgliedsländer waren also gezwungen, ihre vorhandenen Zahlungsverkehrsstandards auf den Prüfstand zu stellen und ein einheitliches Zahlungsverfahren zu entwickeln. Mit der Einführung des SEPA-Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen liegt nun ein europaweit gültiger Standard für den europäischen Zahlungsverkehr vor.

Aktueller Stand zur SEPA

Mit der Entscheidung des Europaparlaments, ab dem 01.02.2014 die nationalen Verfahren durch die SEPA Zahlverfahren im Interbankenbereich vollständig abzulösen, existiert nun ein Fixdatum, ab dem der SEPA-Standard für den Zahlungsverkehr verbindlich vorgesehen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bisher genutzten nationalen Verfahren weiterhin bestehen. Die Nutzung des SEPA-Verfahrens ist in allen SEPA-Ländern mit dem Euro als Landeswährung verbindlich. Alle übrigen Länder müssen bis spätestens 31.10.2016 das SEPA-Zahlverfahren ermöglichen.

SEPA – Zahlungsaufträge

Ab dem 01.02.2014 löst die IBAN die bisherige Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl ab. Bei grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen ist auch der Bank Identifier Code (BIC oder auch SWIFT/BIC) zwingend anzugeben. Die IBAN und der SWIFT/BIC finden sich (fast immer) im Kontoauszug sowie im Onlinebanking des jeweiligen Anbieters.

Die genannten Informationen entsprechen dem SEPA-Regularium Stand Mai 2012

Den Online-Prozess zu SEPA für Wasser- und/oder Schmutzwassergebühren können Sie hier aufrufen:

https://www.kassel.de/civ-sepawassergebuehren

Der Online-Prozess für SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht verbindlich, vereinfacht aber die Meldung erheblich.

https://www.kassel.de/civ-sepawassergebuehren 

Ansprechpartner zu dieser Frage finden Sie im Amt Kämmerei und Steuern unter (0561) 787-7701


Weiterführende Informationen zum Thema Trinkwasser

Serviceportal - Netz + Service GmbH

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner zum Wasser

Ansprechpartner Geoportal Wasserzähler neu einbauen / umbauen

Netz + Service GmbH

Tel  (0561) 5745-2024

Ansprechpartner Wasserzähler defekt / austauschen

Netz + Service GmbH

Tel  (0561) 5745-1989

Ansprechpartner Wasserzähler Zählerstand melden

Netz + Service GmbH

Tel  (0561) 5745-1988


Ansprechpartner Trinkwasseranschluss anmelden / abmelden / ummelden

Amt Kämmerei und Steuern

Tel  (0561) 787-7701

Ansprechpartner Trinkwasseranschluss: Vorauszahlungen erhöhen / senken

Amt Kämmerei und Steuern

Tel  (0561) 787-7701

Ansprechpartner Trinkwasseranschluss: Änderung der Einzugsdaten / Falschbuchung / SEPA

Amt Kämmerei und Steuern

Tel  (0561) 787-7701 oder (0561) 787-7702