Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und Märkten

Das Verlegen von sog. Standrohren

Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist in unserer Region inzwischen eine Selbstverständlichkeit, die man überall erwartet. Der hohe Standard lässt sich aber nur bewahren, wenn auch bei der Nutzung von mobilen Trinkwasseranlagen einige Grundsätze eingehalten werden. Falsche oder unsauber installierte Anlagen können die Entstehung, das Wachstum und die Verteilung gesundheitsschädigender Stoffe verursachen. Überall, wo mit Lebensmitteln umgegangen wird, kann dies gefährlich werden. Diese Gefahr lässt sich vermeiden, wenn Sie Folgendes beachten:

Trinkwasser auch für das Händewaschen

Beim Umgang mit Lebensmitteln ist auch zum Händewaschen immer Trinkwasser zu verwenden.

Für die Installation und den Betrieb Ihrer Trinkwasserversorgung sind Sie verantwortlich. Die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und das technische Regelwerk, hier insbesondere die DIN 2001-2 „Trinkwasserversorgung in Fahrzeugen und auf Märkten, Volksfesten und Großveranstaltungen“, sind einzuhalten. Die Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat!

Die Überwachung durch das Gesundheitsamt erfolgt stichprobenartig. Bei Nichteinhaltung der nachfolgend aufgeführten Vorgaben zur Installation und zum Betrieb kann die Anlage stillgelegt werden! Die Kosten der Kontrollen einschließlich der Untersuchungen von Wasserproben im Rahmen der Überwachung trägt der Betreiber.

All dies kann zu Ärger, Kosten und sogar Unterbrechungen Ihrer Festaktivitäten führen, die bei Beachtung der unten genannten Punkte einfach zu vermeiden sind. Überlassen Sie den Aufbau der Installation einem erfahrenen Handwerksunternehmen. Dann können Sie davon ausgehen, dass alle Bedingungen und Vorschriften eingehalten werden.

Alle Informationen auf einem Blatt

Wir haben alle Informationen dieser Seite in einem Dokument zusammengefasst. Sie finden das zweiseitige Dokument rechts oben als Download.


Ansprechpartner für Trinkwasseranschlüsse bei Kasseler Volksfesten


Standrohrausgabe

Tel 0561 5745-1990

E-Mail


Betriebsbüro

Tel 0561 5745-2014


Störungsdienst

Tel 0561 5745-2200


Ansprechpartner des Gesundheitsamtes für die Region Kassel


Herr Rebein

Tel 0561 787-1976


Herr Ritter

Tel 0561 787-1975


Herr Groh

Tel 0561 787-1965


Herr Meyer

Tel 0561 787-1972