Die oberirdischen Gewässer, mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers, werden gemäß des Hessischen Wassergesetzes nach ihrer Bedeutung in Gewässer I., II. und III. Ordnung eingeteilt.

Die Stadt Kassel ist von Gewässern I., II. und III. Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 125 km durchzogen. Hiervon sind ca. 30 km verrohrt oder in Bauwerken gefasst.

Die Fulda als Gewässer I. Ordnung ist im Stadtgebiet eine Bundeswasserstraße und befindet sich in der Unterhaltungspflicht der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Gewässer II. Ordnung sind in Kassel die Losse und die Ahna. Als Gewässer III. Ordnung sind z.B. der Wahlebach, der Grunnelbach und der Geilebach eingestuft. KASSELWASSER ist von der Stadt Kassel als Dienstleister mit der Überwachung und Instandhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung beauftragt.

Ansprechpartner Gewässer

Herr T. Hofmeister

Tel  0561 987-6829
Fax 0561 987-6466
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Ansprechpartner Gewässer

Herr D. Wagner

Tel  0561 987-6507
Fax 0561 987-6466
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Leiter Sachgebiet Grundstücke / Gewässer

Herr T. Rottmann

Tel  0561 987-6534
Fax 0561 987-6466
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Kommissarischer Betriebsleiter & Leiter Abteilung Planung / Bau

Herr F. Koch

Tel  0561 987-6536

Fax 0561 987-6466

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