Technische Abnahme von verlegten Rohrleitungen am offenen Graben / Druckprobe

Die nach der Genehmigung hergestellte oder geänderte Grundstücksentwässerung muss durch KASSELWASSER abgenommen werden.

Die für die (technische) Abnahme zuständige Person ist in der Genehmigter des Bauantrages Grundstücksentwässerung (sog. Entwässerungsgenehmigung) benannt. Bitte stimmen Sie die Abnahmetermine mindestens einen Tag vorher mit uns ab.

Terminabstimmung

Bitte beachten Sie, dass Abnahmetermine rechtzeitig mit der in der Genehmigung benannten Person abzustimmen sind

Bei der Abnahme werden die verlegten Rohrleitungen am offenen Graben kontrolliert. Dies dient der Überprüfung von Lage und Beschaffenheit der Rohre.

Des Weiteren müssen nach dem Verfüllen des Grabens sämtliche im Erdreich verlegte Leitungen gemäß DIN EN 1610 einer Druckprobe unterzogen werden. Die Druckprobe ist durch einen von KASSELWASSER zugelassenen "Fachbetrieb" durchzuführen und uns vorzulegen. Alternativ kann die Druckprobe auch durch das ausführende Bauunternehmen durchgeführt werden, dann ist allerdings die Anwesenheit von KASSELWASSER bei der Prüfung erforderlich.