Gemäß der gültigen Abwassersatzung der Stadt Kassel dürfen an Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Stadt Kassel nur von KASSELWASSER zugelassene Fachbetriebe arbeiten. Ein zugelassener Fachbetrieb hat ein Mindestmaß an wirtschaftlicher und technischer Zuverlässigkeit nachgewiesen.

Die Zulassung für die folgenden Kategorien kann jederzeit beantragt werden:

Zulassung für alle Arbeiten an der Entwässerungsanlage auf dem Grundstück. Die Zulassung gilt nicht für den Anschlusskanal in öffentlicher Fläche.

Zulassung für alle Arbeiten an der Entwässerungsanlage auf dem Grundstück und für Arbeiten am Anschlusskanal in öffentlicher Fläche.

Zulassung für die Optische Inspektion, die Kanalreinigung oder die Dichtheitsprüfung an der Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück und dem Anschlusskanal in öffentlicher Fläche.

Zulassung für die grabenlose Sanierung der Entwässerungsanlage auf dem Grundstück und dem Anschlusskanal in öffentlicher Fläche.


Zulassung als Fachbetrieb

Firmen, die sich um eine Zulassung als Fachbetrieb beworben haben, werden durch KASSELWASSER einer intensiven Prüfung unterzogen. Die Zulassung erhält die Firma nach der

  • Auswertung der eingereichten Unterlagen,
  • der Teilnahme an einer von KASSELWASSER durchgeführten Schulungsmaßnahme sowie
  • der Vorführung einer Musterbaustelle.

Alternativ haben Firmen die Möglichkeit, ihre Befähigung durch Vorlage eines Gütezeichens z. B. der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung gemäß den Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. 

Die Zulassung ist begrenzt auf drei Jahre. Mit Erhalt der Zulassung wird die Firma in der Liste der zugelassenen Fachbetriebe aufgenommen.

Firmen, die keine Zulassung beantragt haben bzw. deren Antrag abgelehnt wurde, ist es nicht gestattet, an den Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen zu Arbeiten.

Dies betrifft auch die Arbeiten auf privatem Grund.