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Finanzen & Gebühren

Abteilung Finanzen, kaufmännisches Controlling

Die Abteilung "Finanzen, kaufmännisches Controlling" erledigt alle Kassengeschäfte von KASSELWASSER. Sie ist zuständig für den Zahlungsverkehr, für den Jahresabschluss, Controlling und ist Ansprechpartner*in für alle kaufmännischen Belange des Unternehmens. 

Gebühren

Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung und die Trinkwasserversorgung sowie die Abscheidergebühren werden nach den jeweils gültigen Satzungen erhoben. Hierzu haben wir Ihnen die wichtigsten Gebühren aus den unterschiedlichen Satzungen übersichtlich zusammengestellt. 

Gebührenübersicht und Satzungen

Die Gebührenübersicht und die drei Satzungen können Sie rechts in der Marginalspalte als Download einsehen.

Einzug der Gebühren

Der Magistrat der Stadt Kassel ist für den Einzug dieser Gebühren zuständig. Für die technische Abwicklung des Gebühreneinzuges der Abwasser- und Trinkwassergebühr wurde ein Dienstleister beauftragt. 


Grundstücksabgaben – Wasser

Die Stadt Kassel erfüllt die Aufgabe der Wasserversorgung in den Stadtgebieten Kassel und Vellmar. Zur Deckung der damit verbundenen Kosten erhebt die Stadt Kassel (Trink-)Wassergebühren.

Trinkwassergebühren - Kassel

In Kassel werden die Trinkwassergebühren in der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel geregelt. Die Gebühren für Leistungen der Wasserversorgung teilt sich auf in die Grundgebühren und eine Benutzungsgebühr.

Die Grundgebühren wiederum lassen sich in die Komponenten Bereitstellungsgebühr und Zählergebühr aufteilen.

Im PDF "Gebührenübersicht" in der rechten Spalte / oben finden Sie alle Gebührenkomponenten grafisch nachvollziehbar dargestellt und erläutert. 


Grundstücksabgaben – Abwasser

Die Stadt Kassel erfüllt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Kassel. Zur Deckung der damit verbundenen Kosten erhebt die Stadt Kassel Abwassergebühren.

Die Kosten für die Abwasserbeseitigung müssen grundsätzlich aufgeteilt werden in...

  • Abwasserbeiträge und
  • Abwassergebühren.

Abwasserbeiträge

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasser-zweckverbandes. Als Abwasserbeiträge werden hier exemplarisch die Kanalbaukostenbeiträge genannt, die einmalig nach Erschließung neuer Baugebiete erhoben werden. Abwasserbeiträge  werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Kanalbeiträge werden durch das Bauverwaltungsamt festgesetzt.

Abwassergebühren

Die Abwassergebühr wiederum lässt sich aufteilen in die 3 Komponenten...

  • Niederschlagswassergebühr,
  • Schmutzwassergebühr und
  • Drainage-, Grund- und Kühlwassergebühr.

Die Abwassergebühen sind laufend für die erbrachte Leistung, also für die Ableitung und Reinigung des Abwassers, zu zahlen. 

In der Abteilung Grundstücksabgaben des Amtes für Kämmerei und Steuern werden die laufenden Gebühren für Abwasserbeseitigung, also die Abwassergebühren (Niederschlagswassergebühren / Schmutzwassergebühren / Drainage-, Grund- und Kühlwassergebühren) eingezogen.

Im PDF "Gebührenübersicht" in der rechten Spalte / oben finden Sie die Gebührenkomponenten ab Seite 5 übersichtlich dargestellt und erläutert. 


Gebühreneinzug

Möchten Sie Ihre Gebühren einziehen lassen, denken Sie bitte daran, für alle Gebühren ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 

  • Die Trinkwasser- und die Schmutzwassergebühren werden von unserem Dienstleister eingezogen.
  • Die Niederschlagswassergebühr wird vom Amt für Kämmerei und Steuern eingezogen.
  • Sonstige Gebühren oder Abgaben (Fettabscheider, Ölabscheider, Indirekteinleiter, Pachten und Laborleistungen) werden von dem Eigenbetrieb KASSELWASSER eingezogen.

Nachfolgend die notwendigen SEPA-Lastschriftmandate (Lastschriftermächtigung): 


Trinkwasser- und Schmutzwassergebühren


Bankverbindung Kasseler Sparkasse:

IBAN: DE51 5205 0353 0002 1784 19
BIC: HELADEF1KAS

Bitte vermerken Sie bei den Überweisungen im Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen.


Grundstücksabgaben


Bankverbindung Kasseler Sparkasse:

IBAN: DE16 5205 0353 0000 0110 99
BIC: HELADEF1KAS

Bitte vermerken Sie bei den Überweisungen im Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen.

(Regelmäßiger) Gebühreneinzug der Niederschlagswasser-, Grund-, Drainage- (bzw. Dränage-) und Kühlwassergebühren

Externer Link zum SEPA-Mandat der Stadt Kassel für den Gebühreneinzug der Niederschlagswassergebühren sowie für die Grund-, Drainage- (bzw. Dränage-) und Kühlwassergebühren - nicht für einmalige Zahlungen bei Genehmigungen oder Einmalleistungen geeignet - nur für periodisch wiederkehrende Abbuchungen in gleicher Höhe geeignet -


Alle weiteren Gebühren oder Abgaben


Bankverbindung Kasseler Sparkasse:

IBAN DE68 5205 0353 0002 0685 03
BIC HELADEF1KAS

Bei Überweisungen oder Daueraufträgen vermerken Sie bitte im Verwendungszweck unbedingt die Beleg- und Kundennummer, die im Bescheid oder auf der Rechnung von KASSELWASSER angegeben ist. Fehlen diese Angaben in Ihrer Überweisung, so ist eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlung nicht möglich.

Gebühreneinzug der weiteren Gebühren oder Abgaben


Download zum Formular von KASSELWASSER für den Gebühreneinzug der weiteren Gebühren oder Abgaben(PDF | 0,03 MB)
Formular zur Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften von Sonderleistungen, wie z.B. Fettabscheider, Ölabscheider, Indirekteinleiter, Pachten und Laborleistungen oder Kleinklär- und Sammelgruben. Bitte nicht für die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug der Trink- oder Abwassergebühren nutzen.

(pdf,  0,03 MB)


Ansprechpartner*innen bei KASSELWASSER

Kreditorenbuchhaltung

Frau J. Arne

Tel  0561 987-6414
Fax 0561 987-6464

Sonstige Gebühren - Debitoren und Mahnungen

Frau C. Tobolik

Tel  0561 987-6410
Fax 0561 987-6464