Auf den Grundstücken anfallendes Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit direkt vor Ort versickert und so dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. Ebenso kann das Regenwasser in Regentonnen und Zisternen gesammelt und weiter genutzt werden. 

Versickerung

Beabsichtigen Sie die Versickerung von Niederschlagwasser auf Ihrem Grundstück, dann ist hierfür eine Befreiung von der Anschlusspflicht durch KASSELWASSER notwendig. Das entsprechende Dokument "Antrag auf Befreiung von der Anschlusspflicht für Niederschlagswasser" haben wir Ihnen rechts als Download bereit gestellt. 

Bei Versickerungsanlagen für versiegelte Flächen bis 30 m² genügt ein formloser Antrag, eine gesonderte Berechnung ist nicht erforderlich.

Nachfolgend haben wir für Sie die verschiedenen Versickerungmöglichkeiten aufgelistet

Flächenhafte Versickerung von Niederschlagsabflüssen ohne zeitweilige Speicherung

Flache, geformte Geländemulde zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen mit zeitweiliger oberirdischer Speicherung

Linien- oder flächenförmige unterirdische Versickerung von Niederschlagsabflüssen in einem mit speicherfähigem Material versehenen Aushub mit oberirdischer Zuleitung

Anlage aus begrünter Mulde mit darunter liegender Rigole zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen

Anlage zur oberirdischen Versickerung von Niederschlagsabflüssen in einem Erdbecken mit Einstauhöhen > 0,5 m

Punktförmige unterirdische Versickerung von Niederschlagsabflüssen in einem Schacht mit durchlässiger Sohle und/oder Wandung

Versickerungsanlagen für versiegelte Flächen größer 30 m² sind nach dem DWA-Arbeitsblatt A 138 (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) zu berechnen, zu betrachten und zu dimensionieren. Bei versiegelten Flächen größer 300 m² ist zu der Berechnung ein Bodengutachten, welches Aufschluss über die Versickerungsfähigkeit des Bodens gibt, aufzustellen.

Bei versiegelten Flächen größer 300 m², gewerblich genutzten Flächen und Versickerungsanlagen die nach dem DWA-Arbeitsblatt A 138 (Tabelle 1) nicht als unbedenklich gelten, ist zusätzlich immer ein Erlaubnisantrag bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Stadt Kassel zu stellen.

Das vom Umwelt- und Gartenamt herausgegebene Dokument "Informationsblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser" (siehe Download rechts) enthält weitere wichtige Hinweise für Sie.

Nach Prüfung Ihres Antrags durch KASSELWASSER, erhalten Sie eine Rückmeldung, ob die geplante Versickerungsanlage in der beantragten Form realisiert werden kann. 

Nach Fertigstellung wird die Versickerungsanlage von KASSELWASSER abgenommen und Sie erhalten von uns die Befreiung von der Anschlusspflicht für die beantragten Flächen. 


Regenwassernutzung

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser kann auch in Zisternen oder Regentonnen gesammelt und so weiter genutzt werden. So sparen Sie nicht nur Trinkwasser ein, sondern können auch Ihre Gebühr für das Niederschlagswasser senken.

Sind die Auffangbehälter mit ihrem Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen und wird das gesammelte Wasser versickert oder als Brauchwasser verwendet, werden auf Antrag von der gebührenpflichtigen Grundstücksfläche 10 m² (10 Quadratmeter) für jeweils 0,5 m³ (500 Liter) Behältervolumen abgezogen.

Gebühren sparen durch das Auffangen von Wasser

Vorraussetzung für das Sparen von"Niederschlagswassergebühren" ist der Anschluss - z.B. der Tonne - an die öffentliche Abwasseranlage

Der Abzug für die Versickerung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu bewässernde Fläche mindestens 200 m² beträgt. Bitte beachten Sie, dass für eine bereits von der Anschlusspflicht befreite Fläche (z.B. ein Carport) keine zusätzliche Gebührenermäßigung gibt, da für diese Fläche keine Niederschlagswassergebühr bezahlt wird. Die Regelungen hierzu finden Sie im § 37 der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel (Satzung siehe rechte Spalte)

Wird das gesammelte Wasser als Brauchwasser verwendet (z.B. zur Toilettenspülung), sind die aus der Brauchwasseranlage entnommen Wassermengen durch einen Wasserzähler zu erfassen.

Die Voraussetzung für eine Ermäßigung der Gebühr ist die Nennung des Zeitpunktes, ab dem die Versickerung oder die Regenwasssernutzung beginnt. Diesen Nachweis erbringen Sie bitte an das Amt „Kämmerei und Steuern“ der Stadt Kassel unter der E-Mail GRUNDSTÜCKSABGABEN / grundstuecksabgaben@kassel.de 

Nachweise

Als Nachweise zur Gebührenermäßigung wegen Versickerung / Nutzung, gelten ...

  • Zeitpunkt der Installation
  • Volumen des Sammelbehälters
  • idealerweise ein Bild der Anlage 

Erläuterungen zur Regelung des § 37 der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel:

Je 500 Liter zurückgehaltenes Regenwasser werden 10 m² Dachfläche erlassen. Für Sie als Bürger*in der Stadt Kassel bedeutetet es: „Sie müssen etwas weniger zahlen".

Für jeden Quadratmeter der von ihrem Grundstück an den Kanal angeschlossenen Fläche, wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,82 Euro (Stand 2022) pro Jahr und m² (Quadratmeter) erhoben. Sie müssen also bei einem Rückhaltevolumen von 0,5 m³ (0,5 Kubikmeter = 500 Liter) 8,20 Euro weniger Gebühren für Niederschlagswasser im Jahr bezahlen.

Die Regentonne muss dazu aber mit einem Überlauf an den öffentlichen Kanal angeschlossen sein.

Die Gebührenermäßigung geht dann in 500-er-Schritten weiter. 1000 Liter ergeben 20 m² Ermäßigung, 1500 Liter ergeben 30 m² Ermäßigung ... usw. Das bedeutet aber auch, dass eine Tonne von z.B. 800 Liter Fassungsvermögen auch nur 10 m² (8,20 Euro) Ermäßigung bringt. 

Nicht vergessen: Wenn man das Regenwasser zur Bewässerung des Gartens nutzt, spart man zusätzlich auch noch die Benutzungsgebühr für das dafür sonst verbrauchte Trinkwasser (1,85 Euro / m³ im Jahr - Stand 2022)

Nicht nur für Regentonnen können Ermäßigungen beantragt werden, sondern auch für andere Sammelbehälter, die sog. Zisternen. 

Ihre Ansprechpartner 


Frau S. Lückel

Tel. 0561 987-6523

Fax 0561 987-6466

Mail lueckel.s@kasselwasser.de


Herr J. Polikowski

Tel. 0561 987-6846

Fax 0561 987-6466

Mail polikowski.j@kasselwasser.de

Bei KASSELWASSER:


Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel(PDF | 0,82 MB)
Regelungen zu Niederschlagswassergebühren finden Sie im § 37 der "Abwassersatzung"

Bei der Unten Wasser- und Bodenschutzbehörde der Stadt Kassel: