In der Planungsphase muss der Planer frühzeitig festlegen, ob für das Bauvorhaben eine Dränage erforderlich ist oder das Bauwerk durch eine "Weiße Wanne" (Verwendung von wasserundurchlässigem Beton zur Bauwerksabdichtung) abgedichtet wird. Durch die Ausbildung einer "Weißen Wanne" wird das Bauwerk dauerhaft abgedichtet. Es fallen keine Wartungs- und Unterhaltungskosten für Dränage und ein evtl. Hebeanlage an. Soll eine Dränage ausgeführt werden, so ist das anfallende Dränagewasser auf dem zu bebauenden Grundstück zu versickern.

Satzungstext zu Dränagewasser

Gemäß § 11 (5) der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel ist das Einleiten von Grund-, Dränage- und Kühlwasser in die öffentliche Abwasseranlage grundsätzlich unzulässig

Für den Fall, dass die Dränage eines Gebäudes an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden soll, sind vor Baubeginn mit KASSELWASSER die Zulässigkeit der Einleitung und die Auflagen (Hebeanlage, Wasserzähler etc.) abzustimmen.

Ausführung

Bei der Planung und beim Bau der Dränage ist die "DIN 4095 – Dränung zum Schutz baulicher Anlagen" zu beachten. Bei Anschluss der Dränage an die Entwässerungsanlage, und somit an die öffentliche Kanalisation, ist zunächst immer zu prüfen, ob die Dränage unterhalb der Rückstauebene liegt. Wenn dies der Fall ist, ist nur ein Anschluss über eine automatisch arbeitende Hebeanlage zulässig. Unabhängig von einer Hebeanlage ist immer ein Sandfang vorzuschalten.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Dränage haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!