Nicht alle Schadensbilder in einem Kanal können in geschlossener Bauweise, d.h. mittels Renovierung oder Reparatur, behoben werden. Einige Schäden sind nur in offener Bauweise sanierbar. Hierbei ist zwischen einer Erneuerung des gesamten Kanals (Zuständig ist das Sachgebiet T1.2 Neubau) und der punktuellen Reparatur in offener Bauweise zu unterscheiden. Die Reparatur in offener Bauweise umfasst die Teilerneuerung (partielle Reparatur) von Kanalabschnitten und das Reparieren von schadhaften Schächten (Einstiegsöffnungen). Bei partiellen Reparaturen werden über die Baugrube die schadhaften Rohre ausgebaut und durch neue Rohre ersetzt.

Partielle Erneuerung eines Kanals:

Das Kanalnetz besteht nicht nur aus den Kanalrohren selbst sondern auch aus den Schächten (Einstiegsöffnungen). Diese sind ersichtlich durch die runden Schachtabdeckungen auf den Straßen, Gehwegen oder Grünflächen. Hierüber ist ein Einstieg in den Kanal möglich oder das Herablassen von Spüleinrichtungen oder TV-Kameras zur Inspektion der Kanäle. Auch die Schächte müssen den Anforderungen (dicht, standsicher und betriebssicher) an einen Kanal entsprechen. Da die Schächte aber starken Verkehrslasten durch das Überfahren von Autos und LKWs ausgesetzt sind, weisen diese häufig Schäden auf, die in offener Bauweise repariert werden müssen. Teilweise reicht es die Schachtabdeckung auszutauschen, manchmal ist es aber auch nötig Teile der Schächte oder gar den ganzen Schacht zu erneuern. Dies hängt von der Schwere der Schäden an den Schächten ab.

Schachtreparatur in offener Bauweise: